Schulische Wiedergutmachungen

Schulische Wiedergutmachungen

Ohne Aufsicht, mit anschließender Kontrolle

  • Haus oder Schulhof säubern (Müll oder/und Kippen sammeln)
  • Kaugummis entfernen
  • Schriftliche Aufgaben in den Pausen
  • Reflexion des Regelbruchs (z. B. mithilfe des Bußgeldkatalogs)
  • Entschuldigung schreiben mit Elternunterschrift, in der Akte abheften und evtl. in der Klasse vorlesen lassen

Mit Aufsicht

  • Treppenhaus und Gänge säubern, Glastüren putzen
  • Schmierereien beseitigen
  • Klassen- oder Fachräume aufräumen
  • Stühle hochstellen, fegen, Tische putzen
  • Fachräume (Küche, Textil, Kunst, Turnhalle) aufräumen/reinigen

Außerhalb der Schule, mit Aufsicht

  • Reinigungsarbeiten auf dem Spielplatz, in Vorgärten, auf dem Marktplatz
  • Schaden beheben mit anschließender Kontrolle
    • Neues Heft/Buch/….. kaufen
    • Kleidung waschen/reinigen lassen
    • Arbeitsblatt oder Heftseite abschreiben

Bei schwierigen Vorfällen: Information an die Schulleitung und die Eltern, Tatfolgen-Ausgleich, Einberufung einer Klassen- oder Teilkonferenz, Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulgesetz

Anschrift

Schule am Eller Forst
Vennhauser Allee 167
40627 Düsseldorf

Kontakt

Telefon: 0211 – 899 7660
Telefax: 0211 – 892 9344
E-Mail: sekretariat.vennhauserallee-gh@schule.duesseldorf.de

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