Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes bitte ich Sie, der Schule bis 04.10.2021 einen Nachweis vorzulegen.
Die Nachweispflicht gilt in den Schulen für alle Schülerinnen und Schüler.
Folgende Nachweise können vorgelegt werden:
- Impfausweis oder eine Impfbescheinigung,
- ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung),
- ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht.
Die Vorlage eines dieser Nachweise ist auseichend.
Mit freundlichen Grüßen
V. Loose, Schulleiterin