Verlassen des Schulgeländes

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

leider gibt es mit den Schülerinnen und Schülern immer wieder Probleme, weil sie in den Pausen das Schulgelände ohne Erlaubnis verlassen.

Um es für alle Beteiligten unmissverständlich klarzustellen: Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist nur mit einer schriftlichen Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers erlaubt. Das gilt auch für die Mittagspausen. Ansonsten darf das Gelände nicht verlassen werden. Schülerinnen und Schüler, die sich dieser Anordnung widersetzen und trotzdem das Gelände verlassen, entziehen sich der Aufsicht der Schule und verlieren damit ihren Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist dies ein massiver Verstoß gegen die Schulordnung, dem wir mit erzieherischen Mitteln oder Ordnungsmaßnahem, wie sie im Schulgesetzt verankert sind, begegnen müssen, was unter anderem dazu führen kann, dass Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.

Wir bitten Sie, mit Ihren Kindern über dieses Problem zu sprechen und uns dabei zu unterstützen, einen geordneten Schulbetrieb zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

V. Loose, Schulleiterin

Anschrift

Schule am Eller Forst
Vennhauser Allee 167
40627 Düsseldorf

Kontakt

Telefon: 0211 – 899 7660
Telefax: 0211 – 892 9344
E-Mail: sekretariat.vennhauserallee-gh@schule.duesseldorf.de

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