Das „Kerngeschäft“ von Schule ist der Unterricht. Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen und vielfältige Kompetenzen: Fachliches Wissen, aber auch Wissen über die Welt und die Gesellschaft, in der sie leben, Kompetenzen, die sie befähigen in dieser Gesellschaft erfolgreich ihren Weg zu gehen. Uns ist wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler Freude daran haben, ihren Horizont zu erweitern und zu lernen und dass sie stolz sein können auf ihre Leistung. Dabei geht es auch darum, Wege und Methoden eines nachhaltigen Wissenserwerbs aufzuzeigen, die sich auf dem weiteren Bildungsweg als tragfähig erweisen.
Die Hauptschule ist neben der Realschule, dem Gymnasium und der Gesamtschule eine der allgemeinbildenden weiterführenden Schultypen der Sekundarstufe I und schließt unmittelbar an die fachliche und erzieherische Arbeit der Grundschule an. „Sie erfüllt einen zutiefst demokratischen Auftrag, weil hier alle Kinder willkommen sind." (Schulministerin Behler, Hauptschulkongress 27.11.'97)
Die Hauptschule folgt dem Auftrag, ihre Schüler zur Mündigkeit zu erziehen als der Befähigung zu einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Lebensgestaltung in einer demokratischen Gesellschaft. Sie verbindet zur Erreichung dieses Zieles personale und soziale Erziehung sowie fachliche Bildung.
Unser Unterricht ist darauf ausgerichtet, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein Lernangebot vorfindet, in dem die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten zur Entfaltung gebracht werden können.
Lehren und Lernen in der Hauptschule richtet sich an folgenden vier Grundprinzipien aus:
- Erfahrungsorientierung
- Wissenschaftsorientierung
- Handlungsorientierung
- Gegenwarts- und Zukunftsorientierung
Die Ausbildung in der Hauptschule dauert in der Regel sechs Jahre (Klasse 5 bis 10).
Die Schule am Eller Forst ist eine gebundene Ganztagsschule. An drei Tagen findet der Unterricht von 8.00 bis 14.50 Uhr statt. An zwei Tagen findet er bis 13.20 Uhr statt. Von 8.00 bis 8.10 Uhr ist offener Beginn, in dem die Schülerinnen und Schüler ankommen und sich auf den Unterricht vorbereiten können.
Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an allen Tagen in der Mensa eine warme Mahlzeit zu erhalten. In der Mittagspause gibt es für die Kinder verschiedene Angebote von sportlicher Betätigung in der Turnhalle bis hin zu Ruheangeboten im Leseraum.
Dienstags gibt es für die Klassen 5–6 eine Nachmittagsbetreuung bis 14.50 Uhr. Im Rahmen des Projektes Schüler helfen Schülern findet einmal in der Woche, immer dienstags, Nachhilfe für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 statt. Durch Spenden unterschiedlicher Stiftungen ist dies möglich, die Durchführung der Nachhilfe obliegt den Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10.
Einige der wichtigen Aspekte unseres Ganztagskonzeptes sind
- verlässliche Unterrichtszeiten,
- individuelle Förderung in allen Fächern,
- FREI DAY
- Mittagessen und Freizeit in der Schulgemeinschaft,
- spezielle Arbeitsgemeinschaften,
- motorische Förderung,
- soziales Lernen sowie
- sozialpädagogische Unterstützung.
Jahrgangsstufen 5 und 6
Aufnahmevoraussetzung für den Eintritt in die Hauptschule ist der erfolgreiche Abschluss des 4. Grundschuljahres. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 sind als Erprobungsstufe konzipiert. Von Stufe 5 nach 6 findet keine Versetzung statt. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird der Unterricht in großen Teilen in Epochen erteilt. Für den Epochenunterricht wird die herkömmliche Gestaltung des Stundenplans, die ein Nebeneinander aller Fächer vorsieht, zeitweise aufgehoben. Viele Fächer werden zeitlich in einem Block (Epoche) zusammengefasst und „am Stück“ unterrichtet. Epoche-Fächer können alle Fächer sein, die die Klassenlehrkräfte unterrichten. In vielen Fällen sind das, neben dem Fach Deutsch in den Klassen 5 und 6, die Fächer Erdkunde, Geschichte/Politik und Biologie. Anstatt also zum Beispiel wöchentlich zwei Schulstunden Geschichte zu unterrichten, wird nun während aller Stunden einer Schulwoche, in denen die Epoche-Fächer vorgesehen sind, Geschichte unterrichtet. Das können dann bis zu sechs Stunden pro Woche sein. Ist die Geschichts-Epoche beendet, folgt nach dem gleichen Muster eine neue Epoche zum Beispiel mit dem Fach Erdkunde. Dabei werden fächerübergreifende Bezüge umgesetzt. Im Deutschunterricht wird z.B. bei der Sachtextanalyse Bezug genommen auf das Epoche-Thema.
Vorteile des Epochenunterrichts
- Durch die intensive Beschäftigung mit einem Unterrichtsthema können die Schülerinnen und Schüler die Zusammenhänge des Gelernten tiefer erfassen und länger behalten.
- Der Epochenunterricht ermöglicht den Lehrkräften die flexible Planung ihres Unterrichts, was sowohl mehr fächerübergreifenden Unterricht als auch den Einsatz offener Unterrichtsformen zulässt. Die Arbeit in Projekten fördert das selbstständige und selbstbestimmte Lernen der Schülerinnen und Schüler.
- Der individuellen Kreativität der Schülerinnen und Schüler wird durch diese Arbeitsweise mehr Raum gegeben. Ein motivierender Unterricht führt zu mehr Konzentration und größerer Ausdauer.
- Dank des weniger engen Zeitrahmens des Epochenunterrichts können Stärken und Defizite einzelner Schülerinnen und Schüler besser erkannt und deren Lernprozess wirksamer individuell gefördert werden.
Informatik und Physik werden in halber Klassenstärke unterrichtet, um die Schülerinnen und Schüler besser unterstützen zu können und eine größere Handlungsorientierung zu ermöglichen.
Seit dem Schuljahr 2024/2025 wird ab der Jahrgangsstufe Stufe 5 und 6 mit 5 Stunden pro Woche der FREI DAY eingeführt. FREI DAY sieht vor, dass sich Kinder und Jugendliche mit aktuellen gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen beschäftigen, die sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen orientieren. Sie sollen nicht nur Antworten auf selbstgewählte Zukunftsfragen finden, sondern auch gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern konkrete Lösungen für die gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen in ihrer Nachbarschaft entwickeln und diese als eigenes kreatives Projekt selbstständig umsetzen.
Das Angebot „Schüler helfen Schülern“ bietet Schülerinnen und Schülern ein Nachhilfeangebot. Schülerinnen und Schüler aus der Oberstufe bieten in ihrer unterrichtsfreien Zeit zusätzlichen Nachhilfeunterricht für die jüngeren Schülerinnen und Schüler an, damit diese eine weitere Möglichkeit haben, vorhandene Defizite in den Hauptfächern auszugleichen.
Im Unterricht möchten wir von Anfang an Transparenz schaffen, dass jeder anders lernt und anders sein darf. Jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhält ihren bzw. seinen Möglichkeiten entsprechende Anforderungen, beispielsweise in Form individueller Aufgaben und Materialien, individueller Zeugnisse und individueller Unterstützung, um die allgemeinen Kompetenzen und Ziele zu erreichen.
Gleich zu Beginn der Arbeit im Klassenverband soll mit dem Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler untereinander ein Gefühl für die Individualität des Einzelnen entwickelt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen, auch im Rahmen des Unterrichts „Soziales Lernen“, dass jeder mit seinen Stärken und Schwächen willkommen und respektiert ist. Eine Atmosphäre der gegenseitigen Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung soll geschaffen werden. (siehe auch Schulleben, Klassenleben, soziales Lernen)
Hier greift auch unser Fächer unabhängiger Ausgleichsunterricht (FuA). Eine Wochenstunde ist dafür im Stundenplan der Klassen 5 bis 8 vorgesehen. Klassenleitung und Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen arbeiten in diesem Bereich im Team zusammen.
Außer dem Fachwissen gibt es weitere Fähigkeiten, die in der Schule erworben werden sollen, die weit in das spätere Leben hineinreichen. So sind z. B. Teamfähigkeit, Selbstdisziplin und Kompromissbereitschaft zu Schlüsselbegriffen beruflicher Qualifikation geworden. Die Förderung dieser und vieler weiterer sozialer Kompetenzen haben unsere FuA-Stunden zum Ziel.
Jahrgangsstufen 7 und 8
Ab Klasse 7 wird der Unterricht in den Fächern Mathematik und Englisch leistungsbezogen differenziert in Grund- und Erweiterungskursen erteilt. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden bei zielgleicher Beschulung ausschließlich im Klassenverband unterrichtet. Je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler und personeller Ausstattung richten wir ab Klasse 7 jeweils parallel zu den Grund- und Erweiterungs-Kursen in Mathematik und Englisch einen Förderkurs für die zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler ein. Je nach ihren individuellen Fähigkeiten besteht auch die Möglichkeit, den G- oder E-Kurs zu besuchen. Falls möglich, sind die Klassen doppelt besetzt. Hier ist die Differenzierung von Unterrichtsmaterial und Lernzielen wichtig, da Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung individuell angepasste Unterrichtsmaterialien benötigen. Die vermehrte Anwendung offener Unterrichtsformen trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrem eigenen Lerntempo arbeiten können, und wirkt sich in heterogenen Lerngruppen förderlich auf den Lernerfolg aller aus. Dazu stehen im neuen Schulgebäude unter anderem die Selbstlernzentren und die Jahrgangsstufencluster unterstützend zur Verfügung. Des Weiteren gibt es zwischen den Klassenräumen weitere Differenzierungsräume, die offene Unterrichtsformen und differenziertes Lernen unterstützen.
Ab der Jahrgangsstufe 7 erhalten die Schülerinnen und Schüler auch Unterricht in den Teilfächern der Arbeitslehre (Technik, Wirtschaftslehre und Hauswirtschaft). In den Fächern Technik, Hauswirtschaft, Chemie, Physik und Informatik wird der Unterricht in der geteilten Klasse erteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Hilfestellung und können verstärkt praktisch arbeiten.
Das in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingeführte Format des FREI DAY wird in den Klassenstufen 7 und 8 fortgeführt.
In der Jahrgangsstufe 8 gewinnt die Berufsorientierung zunehmend an Bedeutung. Es wird intensiv daran gearbeitet, dass die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein über ihre Stärken entwickeln und praktische Erfahrungen sammeln. Wichtige Grundtugenden und Schlüsselqualifikationen werden besprochen und trainiert.
Fächer wie Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaftslehre haben hier einen wichtigen Stellenwert. Auch das Trainieren von Vorstellungsgesprächen und das Schreiben von Bewerbungen sind fest im Lehrplan verankert. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf erhalten hier durch die sonderpädagogischen Lehrkräfte eine zusätzliche Unterstützung, die zum großen Teil auch außerhalb des Klassenverbands stattfindet.
In Klasse 8 absolvieren die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen im Bildungsgang Lernen ein zweiwöchiges zusätzliches Praktikum, vorzugsweise in den beiden Wochen nach den Osterferien. Es werden dazu Bewerbungen mit Lebenslauf geschrieben und gespeichert. Vorstellungsgespräche werden im Rollenspiel geübt. Wenn nötig, begleitet die sonderpädagogische Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler zum Vorstellungsgespräch. Die Praktikums Vor- und Nachbereitung sowie die Praktikumsbesuche übernehmen die sonderpädagogischen Lehrkräfte. Ein Praktikumsbericht wird bei diesem ersten „Schnupperpraktikum“ noch nicht angefertigt.
Jahrgangsstufen 9 und 10
Der Fachbereich Arbeitslehre wird in den Klassenstufen 9 und 10 zum bestimmenden Orientierungspunkt. In Klasse 9 absolviert jede Schülerin und jeder Schüler zwei zweiwöchige Betriebspraktika und der integrierende Stundenanteil in Arbeitslehre wird erhöht. Mit dem erreichten Klassenziel der Klasse 9 erteilt die Hauptschule den Ersten Schulabschluss. In Klasse 10 bietet die Hauptschule zwei verschiedene Bildungsgänge an, denen auch zwei unterschiedliche Abschlüsse entsprechen.
Der Klassentyp 10 A basiert neben den Hauptfächern weiter auf dem Schwerpunkt Berufsorientierung. Er bereitet u.a. nach einem Blockpraktikum und einem anschließenden Langzeitpraktikum die Jugendlichen auf die anschließende Berufsausbildung vor. Hier kann der erste, erweiterte Schulabschluss erreicht werden.
Mit dem Besuch des Klassentyps 10 B kann der Mittlere Schulabschluss erreicht werden und vermittelt den Schülerinnen und Schülern daher erstrangig das notwendige Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten für eine weiterführende Schullaufbahn in den verschiedenen Schultypen der Sekundarstufe II.
Bei zielgleicher Förderung können die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf die gleichen Abschlüsse wie die Regelschülerinnen und Regelschüler erlangen. Bei zieldifferenter Förderung im Bildungsgang Lernen erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Klasse 10 den Abschluss im Bildungsgang Lernen. Bei entsprechender Leistung kann auch der Erste Schulabschluss vergeben werden, wenn die in § 35 Abs. 3,4 AO-SF definierten Leistungen erbracht worden sind.
Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten die Schülerinnen und Schüler, gemäß § 41 Abs. 3 AO-SF, am Ende der Schulbesuchszeit ein Abgangszeugnis, welches die erworbenen Fähigkeiten bescheinigt.
Die Vorbereitung auf die Berufsausbildung hat im Lehrplan und in den Richtlinien der Hauptschule seit jeher einen zentralen Stellenwert. Ein eigener Fachbereich „Arbeitslehre/ Hinführung zur Wirtschafts- und Arbeitswelt" stellt über Betriebsbesichtigungen und Praktika vielfältige Kontakte zu unterschiedlichen Betrieben und Firmen her. In diese Tradition, in die die Hauptschule einen umfangreichen Erfahrungshintergrund einbringen kann, gehört auch ein didaktisch ausgearbeitetes intensives Bewerbungstraining, welches von Mitarbeitenden des Arbeitsamtes und anderer Behörden, Institutionen und Einrichtungen unterstützt wird. (vgl. Berufsorientierung)
Ein wichtiges Angebot für Praxiserfahrungen ist die eigenständig von den Schülerinnen und Schülern betriebene Schülerfirma „Snack-Bar“. (vgl. Schulleben)
Unterricht auf Distanz
Der Unterricht nach Stundenplan im Klassen-/Kursverband in der Schule soll der Regelfall sein. Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes (oder aus anderen Gründen) kein Präsenzunterricht möglich sein sollte, findet Unterricht auf Distanz statt. Entsprechendes gilt, soweit die pandemiebedingte Personalausstattung Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang zulässt. Dabei bleibt es das Ziel, unter allen Bedingungen so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Sollten sich hierbei aber Einschränkungen ergeben, können die entstehenden Lücken im Stundenplan mit verpflichtendem Distanzunterricht ausgeglichen werden. Dabei wird dieser Unterricht in der Regel digital erteilt. Seit dem Schuljahr 2022/23 nutzen wir dafür die Lernplattform Logineo LMS und WebUntis. Die Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung sollen auch beim Distanzlernen einen gleichberechtigten Zugang zum Unterricht, in dem die individuellen Voraussetzungen zur Teilhabe berücksichtigt werden, erhalten. Sie können, soweit aufgrund der zieldifferenten Bildungsgänge erforderlich, differenzierte, förderspezifische Materialien bekommen. Um einen erfolgreichen Lernprozess zu sichern, halten die Klassenleitungen bzw. Sonderpädagoginnen einen intensiveren persönlichen Kontakt in analoger oder digitaler Form. Distanzunterricht wird seit der Verordnung vom 01.08.2022 rechtlich dem Präsenzunterricht gleichgesetzt und fließt daher auch vollwertig in allen Fächern in die Leistungsbewertung ein. Wir organisieren den Unterricht so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl in Präsenz als auch in Distanz umsetzbar ist. Das bedeutet, dass wir an der Schule am Eller Forst Unterricht klar und transparent in allen Fächern zweiphasig anlegen. Präsenzlernphase: In dieser Phase steht die direkte Kommunikation und Interaktion der Lernenden im Klassenverband untereinander und mit der Lehrkraft im Vordergrund. Sie dient vor allem zum fachbezogenen Austausch und zur individuellen Beratung, aber auch zum sozialen kooperativen Lernen. Diese Phase wird als synchrone Lernform bezeichnet, weil hier alle Beteiligten zeitlich und am selben Ort (Klassen- und Kursraum) an dem gleichen Thema arbeiten. Im Distanzunterricht werden diese Phasen zu didaktisch-methodisch sinnvollen Anteilen in Videokonferenzen, Telefonate mit den Schülerinnen und Schülern oder individuelle Treffen, je nach Stufe und Selbstständigkeitsgrad der Schülerinnen und Schüler, ausgelagert. Selbstlernphase: In dieser Phase setzen sich die Schülerinnen und Schüler eigenständig mit einem Lerninhalt in ihrem eigenen Tempo auseinander. Das kann etwa die Vorbereitung eines neuen Themas betreffen, vor allem aber die Übung und Vertiefung bereits erlernter Unterrichtsinhalte. Die Erfahrungen der Corona-Zeit haben gezeigt, dass das selbstregulierte Lernen, die dazu notwendige Selbstmotivation und die Übernahme von Verantwortung für den eigenen Lernprozess Schlüsselkompetenzen darstellen, die natürlich Voraussetzung sind und systematisch auf- und ausgebaut werden müssen. Dies berücksichtigen wir bei der Unterrichtsplanung. Einige Schülerinnen und Schüler sind beim Distanzlernen auf besondere Unterstützung angewiesen. Falls es beim Lernen zu Hause Probleme gibt, was die technische Ausstattung anbelangt oder Schülerinnen und Schüler daheim nicht ungestört arbeiten können, ist die Nutzung eines Arbeitsplatzes in der Schule möglich. In einer Study-Hall, die von pädagogischem Personal betreut wird, können einzelne Schülerinnen und Schüler mit ihrem IPad lernen und arbeiten.
Individuelles Lernen im Gemeinsamen Lernen
An der Schule am Eller Forst findet in allen Jahrgängen individuelles Lernen in gemeinsamen Gruppen statt, wobei der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf von Jahrgang zu Jahrgang bzw. von Klasse zu Klasse zum Teil sehr stark differiert. Einige Schülerinnen und Schüler werden von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern im Unterricht begleitet. Aufgabe der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ist es, die Schülerin oder den Schüler im Schulalltag zu unterstützen bzw. das Recht auf Bildung und Teilhabe für sie zu ermöglichen. Bei der Arbeit mit der Schülerin oder dem Schüler umfasst dies folgende Punkte:
- Unterstützung im Unterricht
- Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung
- Stärkung der Sozialkompetenz
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
Weitere Aspekte ergeben sich in der Zusammenarbeit mit Schule, Jugendamt, anderen Institutionen und den Eltern. Ausführlich sind die möglichen Aufgaben für Schulbegleitungen im Aufgabenprofil und Regelwerk für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter an Düsseldorfer Hauptschulen von Februar 2018 beschrieben.
Die Arbeit im Team, bestehend aus Regelschullehrkraft sowie sonderpädagogischer Lehrkraft bzw. zwei Regellehrkräften oder mit Unterstützung einer MPT-Kraft (Fachkraft im multiprofessionellen Team), findet in einer begrenzten Stundenzahl vorzugsweise in den Hauptfächern statt.
Die Möglichkeiten zur Differenzierung sind vielfältig. Individuelles Lernen im gemeinsamen Unterricht kann bedeuten, dass alle an der gleichen Aufgabe oder alle am gleichen Themengebiet mit differenziertem Material arbeiten. Es kann aber auch bedeuten, dass einige an einem anderen Themengebiet im gleichen Klassenraum oder an einem anderen Themengebiet im Differenzierungsraum arbeiten.
Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf werden in heterogenen Gruppen unterrichtet, wo sie zum Teil mit vereinfachtem Material arbeiten oder individuell unterstützt werden. In Teilbereichen werden die Schülerinnen und Schüler in Differenzierungsgruppen unterrichtet. Kooperative Methoden bei der Gruppenfindung und -bildung, Durchführung der Arbeit in den Gruppen und in der anschließenden Reflexion und Evaluationsphase werden genutzt.
Mögliche Unterstützungsbereiche können im Bereich Lern- und Arbeitsverhalten, Emotionalität, Kognition, Sprache, Wahrnehmung, Sozialverhalten, Motorik, Motivation und/oder Kreativität liegen. Individuelle Maßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler sind im Förderplan verzeichnet.
Leitfragen zur Differenzierung
Bei jeder Unterrichtsplanung ist zu überlegen, ob für einzelne Schülerinnen und Schüler
- eine Differenzierung nötig ist
- es technische Hilfsmittel gibt, die hilfreich wären
- modifiziertes Arbeitsmaterial benötigt wird
- eine andere Sozialform beim Lernprozess hilfreich ist
- eine andere Form der Ergebnispräsentation erforderlich ist,
- eine gesonderte Beurteilung und Bewertung vorzunehmen ist
- unterschiedliche oder zusätzliche Ziele festzulegen sind
Differenzierungsmöglichkeiten
Bei der Strukturierung und Differenzierung von Aufgaben ist zu beachten, dass sie knapp und eindeutig, visualisiert und vergegenständlicht sind. Die Reihenfolge der Geschehnisse muss beachtet werden und auf unwichtige Details ist zu verzichten. Texte sollen gegliedert und ihre Struktur transparent sein. Hauptideen können durch Fett- oder Kursivdruck hervorgehoben werden, Arbeitsschritte und Aufträge sollen strukturiert, bewusst formuliert und bei Bedarf gekürzt oder verändert werden.
Bei der Vereinfachung und Differenzierung von Texten ist auf die Vermeidung von überflüssigen und schwierigen Wörtern, die Verwendung einfacher Satzstrukturen und die Vermeidung komplexer Sätze zu achten. Die Wiederholung zentraler neuer Fachwörter, die Klärung der Bedeutung unbekannter Wörter und der Verzicht auf Metaphern sind unterstützende Mittel. Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten beim Lesen oder bei der Sinnentnahme von Texten haben, können sich diese mit Hilfe der Vorlesefunktion auf IPads (auch wiederholt) vorlesen lassen.
Weitere Differenzierungsmöglichkeiten können beispielsweise erfolgen durch
- Zusammentragen sowie Aktivieren und Strukturieren von Vorwissen
- ein übersichtliches Layout bei Arbeitsblättern
- Wiederholungen
- Markierungen
- Lesehilfen, Tipp- und Lernzettel
- Zusatzerklärung
- klare Instruktion
- Ergänzungsmaterial und Anschauungsmaterial
- die Variation des Stoffumfangs
- themenbezogenes Freiarbeitsmaterial und
Zusätzlich kann nach Leistung, Thema, Interesse und Grad der Selbstständigkeit differenziert werden.
Ansprache der Lehrkraft
Der Ansprache der Lehrkraft kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Sie muss sich der Rolle als sprachliches Vorbild bewusst sein. Um unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen unserer Schülerinnen und Schüler und auch die unterschiedlichen möglichen Schulabschlüsse zu berücksichtigen, sollte die Lehrkraft in Unterrichtsgesprächen oder im individuellen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern variabel ihren Sprachgebrauch gestalten. Instruktionen müssen immer klar formuliert, konkret, kurz und präzise sein. Der Gebrauch gleicher Satzmuster ist dabei hilfreich. Es muss akzentuiert gesprochen und die Mimik, Gestik und der Sprachrhythmus bewusst eingesetzt werden. Arbeitsaufträge können von Schülerinnen und Schülern wiederholt und Lernaufgaben können demonstriert werden.
Leistungsbewertung
Die für die Schule am Eller Forst rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im „Schulgesetz“ (vgl. § 48 SchulG) sowie in der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I“ (vgl. § 6 APO-SI) dargestellt.
An der Schule am Eller Forst wird den Schülerinnen und Schülern ein an den gültigen Lehrplänen und Bildungsstandards angepasstes Bildungsangebot gemacht, das im schulinternen Curriculum dokumentiert ist. Die schulinternen Lehrpläne werden zurzeit unter der Berücksichtigung der inklusiven, digitalen, sprachsensiblen, lernwirksamen Aspekte sowie der Aspekte der Berufsorientierung und der BNE in Fachteams überarbeitet.
Die Lehrerinnen und Lehrer halten sich an die im schulinternen Curriculum festgelegten Beschlüsse. Jede Lehrkraft erläutert zu Beginn des Schuljahres entsprechend der im schulinternen Curriculum getroffenen Vereinbarungen, welche Leistungsnachweise verlangt werden, nach welchen Grundsätzen die Leistungsbewertung erfolgt, was alles unter den Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ fällt und welches Gewicht die einzelnen Beurteilungsbereiche bei der Bildung der Gesamtnote haben. Es werden verschiedene Formen der Leistungsüberprüfung eingesetzt. Die Leistungsbewertung ist in jedem Fach kriterien- und kompetenzorientiert. Jede Lehrkraft dokumentiert regelmäßig die sonstigen Leistungen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Leistungskontrollen zügig und differenziert Rückmeldung zum Lernfortschritt und zum Leistungsstand.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen. (vgl. Konzept zum Distanzlernen)
Die fächerübergreifenden Kriterien zur Leistungsbewertung sowie die Leistungskonzepte der einzelnen Fächer sind ausführlich im Konzept zur Leistungsbewertung der Schule am Eller Forst beschrieben.
Zielgleiche Leistungsbewertung und Schullaufbahn
Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. Sie erhalten Noten. Sie schreiben alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen und Lernstandserhebungen mit. In Einzelfällen kann über einen Nachteilsausgleich nachgedacht und dieser gewährt werden (vgl. unten).
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten Notenzeugnisse. Bei der Versetzung gelten die Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung. Auf dem Zeugnis werden Förderschwerpunkt und Bildungsgang genannt. Auf Antrag der Eltern kann bei dem Abschlusszeugnis darauf verzichtet werden, den Förderschwerpunkt anzugeben.
Für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf, die bei zielgleicher Förderung einen Abschluss im Bildungsgang einer allgemeinen Schule anstreben, kann auf Antrag der Eltern ein Nachteilsausgleich (NTA) gewährt werden (Rechtsgrundlage in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG sowie in den §§ 1 und 2 SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen). Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung ohne festgeschriebenen Förderbedarf oder mit einer chronischen Erkrankung.
Der Antrag der Erziehungsberechtigten wird zu den Akten genommen, durch die Klassenkonferenz geprüft und der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt. Der Nachteilsausgleich wird für ein halbes Jahr festgelegt und dokumentiert. Die Förderplankonferenz berät und entscheidet über Fortschreibung, Modifizierung oder Aufhebung. Die Eltern werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Der Nachteilsausgleich soll die individuelle Benachteiligung ausgleichen und Chancengleichheit ermöglichen. Möglich sind beispielsweise Zeitzugaben, modifizierte Aufgabenstellungen, personelle Unterstützung (z. B. für motorische Hilfestellungen) oder Veränderung der räumlichen Voraussetzungen bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen. Dabei kann die Leistungsanforderung eine andere sein, sie muss aber inhaltlich gleichwertig sein (vgl. 3. Themenheft Inklusion, S. 135–139).
Zieldifferente Leistungsbewertung und Schullaufbahn
Alle Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen und im Bildungsgang Geistige Entwicklung erhalten Zeugnisse, die ihre Leistungen auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschreiben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie auf die individuelle Anstrengungsbereitschaft, die Lernfortschritte und das Sozialverhalten.
Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen können darüber hinaus Noten erhalten, die an die Richtlinien der Hauptschule gebunden sind und sich auf eine die vorherige Klassenstufe beziehen. Im Zeugnis ist dies kenntlich zu machen. Noten können auch nur in einzelnen Fächern erteilt werden. Dabei ersetzen die Noten nicht den Text (Beschluss der Schulkonferenz vom 03.04.2019).
Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Aufhebung des Unterstützungsbedarfs angedacht wird, können in einzelnen Fächern probeweise nach den Regelanforderungen unterrichtet werden. Dies entscheidet die Förderplankonferenz.
Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Geistige Entwicklung erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Eine schriftliche Beurteilung zum Halbjahr, zum Beispiel in Form eines Briefes an die Schülerin oder den Schüler oder in Form eines Entwicklungsberichts, wird an unserer Schule erteilt.
Eine Versetzung findet für zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler nicht statt. Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende des Schuljahres, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler im nächsten Jahr gefördert wird. In der Regel verbleiben sie im Klassenverband.
Planungs- und Entwicklungsgespräche mit Eltern, Schülerin oder Schüler, sonderpädagogischer Lehrkraft und Klassenleitung finden zweimal jährlich statt.
Hier wird über die weitere schulische Laufbahn und/oder mögliche Abschlüsse informiert und beraten. Bezüglich des Schulabschlusses, entweder Erwerb des Ersten Schulabschlusses oder Abschlusses im Bildungsgang Lernen, ist es ausreichend, zum Ende der Klasse 9 eine Entscheidung zu treffen. Statt des Verbleibs im Klassenverband und damit dem Wechsel in Klasse 10 ist es auch möglich, dass die Schülerinnen und Schüler, die den Ersten Schulabschluss anstreben, in einer Lerngruppe Klasse 9 unterrichtet werden, das heißt, die Klasse 9 wiederholen. In diesem Fall erhalten die Schülerinnen und Schüler bei der Wiederholung Noten, die den Richtlinien der Hauptschule in Klasse 9 entsprechen.
Der Erweiterte Erste Schulabschluss kann nur erreicht werden, wenn rechtzeitig der Förderbedarf Lernen aufgehoben wurde und die Versetzung von Klasse 9 nach 10 geschafft wird.
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HuK), Körperliche und motorische Entwicklung (KME), Sehen (SE), Sprache (SQ), und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung können an einer vertieften Berufsorientierung im Rahmen von KAoA-STAR-Star teilnehmen.
Die Eltern der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des 2. Halbjahrs der Jahrgangsstufe 7 in den Planungs- und Entwicklungsgesprächen über die Möglichkeiten von KAoA-STAR informiert und können die Teilnahme beantragen (vgl. Berufsorientierung).
Teamarbeit
Das Klassenteam trifft sich möglichst regelmäßig zur gemeinsamen Planung, Reflexion und Absprache. Außerdem gibt es in regelmäßigen Abständen auf Teamkonferenzen außerhalb der Stufen- und Förderplankonferenzen die Möglichkeit des Austausches. Es ist vorgesehen, dass auch einzelne Fachkräfte, wie z.B. die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter an den Teamsitzungen teilnehmen. Die sonderpädagogische Lehrkraft wird in der Unterstufe überwiegend im Teamteaching eingesetzt. Sowohl Regelschullehrkraft als auch sonderpädagogische Lehrkraft wechseln sich je nach Bedarf und Situation als Verhaltensregulator, Beobachter und Fachvermittler ab. Ab Klasse 7 übernimmt die sonderpädagogische Lehrkraft oder die MPT-Kraft bei Bedarf einen Förderkurs in Mathematik und Englisch, zum Teil auch in Deutsch. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte unterstützen die Regelschullehrkraft im Unterricht, erweitern auf vielfältige Weise die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler (auch präventive Förderung), koordinieren außerschulische Unterstützungsmaßnahmen und beraten das Kollegium und Eltern in Fragen, die auffällige Schülerinnen und Schüler betreffen. Das gesamte Klassenteam fühlt sich für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
Seit dem Schuljahr 2021-2022 arbeiten alle Lehrkräfte, die Mitarbeitenden im Bereich Schulsozialarbeit sowie die MPT-Kraft in Fachteams. Hier wird fachspezifisch gearbeitet. In diesem Rahmen werden z.B. die schulinternen Lehrpläne unter der Berücksichtigung der inklusiven, digitalen, sprachsensiblen, lernwirksamen Aspekte sowie der Aspekte der Berufsorientierung und der BNE überarbeitet.
Classroom-Management
Wir gestalten unseren Unterricht und unseren Klassenraum nach dem Classroom-
Management-Prinzip. Dies hilft allen Schülerinnen und Schülern, aber ganz besonders den Kindern mit sozialem und emotionalem Förderbedarf, sich möglichst gut auf den Unterricht zu fokussieren. Hierbei wird unterschieden zwischen
- dem Schaffen eines positiven Lernklimas
- dem vorbereitenden Classroom-Management
- dem vorbeugenden Verhalten der Lehrkraft und
- dem Umgang mit Störungen und Konflikten
Zum vorbeugenden Verhalten der Lehrkraft gehört z.B. eine gute inhaltliche Unterrichtsvorbereitung, die abwechslungsreich, verständlich und differenziert sein soll. Interessen der Schülerinnen und Schüler werden so weit wie möglich einbezogen. Rituale, um Unterrichtsstunden zu strukturieren werden eingeführt und verbindlich umgesetzt. Die Unterrichtsgestaltung ist durch eine klare Struktur gekennzeichnet. Arbeitsanweisungen werden klar und eindeutig formuliert, in einer Sprache, die für alle Schülerinnen und Schüler verständlich ist. Methodenwechsel und kooperative Lernformen sorgen für einen abwechslungsreichen Unterricht. Störungen werden durch die Lehrkraft unterbunden. Das Prinzip der Präsenz-Allgegenwärtigkeit bedeutet, dass auf Störungen zeitnah und konsequent reagiert wird und Maßnahmen erfolgen. Im Vorfeld nutzt die Lehrkraft nonverbale Signale sowie eine positive Ansprache. Eine Aktivierung der Schülerinnen und Schüler wird durch kooperative Lernformen und eine anregende methodisch-didaktische Gestaltung erreicht. Differenzierung sorgt für Forderung und Förderung. Die genaue Beobachtung von Schülerinnen und Schülern ist besonders bei Arbeitsbeginn oder einem Phasenwechsel wichtig, damit eine individuelle Unterstützung möglich ist.
Eine Liste von Vorschlägen und Beispielen für das Classroom-Management, aus der Lehrerinnen und Lehrer für ihre Arbeit auswählen können, befindet sich im Anhang. Die gemeinsam vom Kollegium ausgearbeiteten Kriterien sollen die Weichen stellen für erfolgreiches, störungsarmes Lehren und Lernen (vgl. Methodenkonzept). Einzelne Aspekte des Konzepts, die vorher gemeinsam vom Kollegium ausgewählt werden, werden halbjährlich in einem Tag des Schulprogramms evaluiert und aktualisiert.
Unterrichtsstörungen
Grundlage dafür, wie wir uns in unserer Schule verhalten und wie wir miteinander umgehen wollen, ist unsere Schulverfassung, die gemeinsam von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern verfasst und am Tag des Schulprogramms zu Beginn des Schuljahres 2022/23 evaluiert und aktualisiert wurde. (vgl. Anlagen Schulverfassung und Schulhausregeln)
Als Anlage zur Schulverfassung gibt es Regelvereinbarungen, die in der Woche des Schulprogramms zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Klassen thematisiert werden.
Auch unser Umgang mit Unterrichtsstörungen wurde am Tag des Schulprogramms evaluiert und aktualisiert. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren, haben wir folgende verbindliche proaktive und reaktive Maßnahmen ergänzt und beschlossen.
- In allen Klassen/Fachräumen befindet sich ein laminiertes einheitliches Ampelsystem.
- Das Ampelsystem in den Klassen 5 u. 6 beinhaltet 2 Verwarnungen fortlaufend über den Tag. Nach der Mittagspause gibt es einen Neustart und alle Schülerinnen und Schüler werden wieder auf „grün“ gesetzt.
- Das Ampelsystem ab Klasse 7 beinhaltet nur noch 1 Verwarnung. Einen Neustart gibt es jede Doppelstunde (wegen Kurswechseln und Aufteilung in G- und E-Kurse). Beim 2. Laufzettel an einem Tag erfolgt ein Unterrichtsausschluss für den restlichen Tag.
- Die Ampel gilt nicht bei extremen Unterrichtsstörungen, z.B. Verletzungen anderer. Dann wird sofort ein Unterrichtsausschluss ausgesprochen.
Neben den proaktiven Maßnahmen um Unterrichtsstörungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren, haben wir zu Beginn des Schuljahres 2022/23 einen Auszeitraum eingerichtet, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, den Klassenraum kurzzeitig zu verlassen und störendes Verhalten zu reflektieren. Ziel ist die lernbereiten Schülerinnen und Schüler zu schützen und ihnen einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen. Außerdem soll den häufig störenden Schülerinnen und Schülern Hilfe angeboten werden, die darauf ausgerichtet ist, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten für Selbstbildungsprozesse und soziales Lernen gegeben werden. Bei wiederholt störendem Verhalten während einer Unterrichtsstunde, bei der die Schülerin bzw. der Schüler außerstande ist, dieses Verhalten von sich aus zu regulieren, haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in den Auszeitraum zu schicken. Hierbei wird der Laufzettel „Informationen an den Auszeitraum“ ausgefüllt und den Schülerinnen und Schülern mitgegeben. Möglich und erwünscht ist auch, dass Schülerinnen und Schüler in Absprache mit der Lehrkraft freiwillig den Auszeitraum aufsuchen, wenn sie merken, dass sie ihr Verhalten im Unterricht nicht (mehr) selbstständig steuern können. Im Auszeitraum erhalten sie die Gelegenheit, unter Anleitung ihr Verhalten zu reflektieren. Dies ist für eine dauerhafte Verhaltensänderung unumgänglich und hat das Ziel, die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler sowie einen respektvollen Umgang miteinander zu stärken. Wesentliches Merkmal dabei ist, dass es sich nicht um einen „Strafraum“ handelt, sondern um ein Hilfsangebot. Dies soll den Schülerinnen und Schülern signalisieren, dass ihre Probleme ernst genommen werden und gemeinsam daran gearbeitet wird, dass sich das Verhalten ändert. Bei häufigem Aufsuchen des Auszeitraumes innerhalb eines kurzen Zeitraumes wird mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufgenommen, um nach weiteren Lösungen zu suchen.
Weitere vereinbarte reaktive Maßnahmen sind z.B.:
- Regelverstöße werden konsequent im digitalen Klassenbuch eingetragen.
- Verspätungen werden konsequent durch Verspätungszettel und den Eintrag im digitalen Klassenbuch dokumentiert. Nach dreimaliger Verspätung müssen die Schülerinnen und Schüler freitags nach Unterrichtsschluss eine Stunde nachsitzen.
- Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot der Streitschlichtung
- „Wer schlägt, geht“: Körperliche oder verbale Gewalt wird konsequent geahndet. Die Schülerinnen und Schüler werden nach Hause geschickt, am folgenden Tag wird mit den Eltern und dem Kind ein Wiedereingliederungsgespräch geführt, in dem die Situation des Vortages aufgearbeitet wird.
- Schülerinnen und Schüler werden für positives Verhalten geehrt und erhalten bei Schulversammlungen Urkunden oder Gutscheine.
Methodencurriculum
Prozessorientiertes Lernen ist neben dem ergebnisorientierten Lernen ein zentraler Gegenstand der schulischen Bildung und Ausbildung. In der Schule am Eller Forst wird ein großes Methodenspektrum zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler eingesetzt, um der Heterogenität der Leistungsstände gerecht zu werden. Methodentraining zielt darauf ab, bei den Schülerinnen und Schülern ein Strategiewissen aufzubauen, das ihnen dabei hilft, Basiskompetenzen zu erwerben bzw. diese weiterzuentwickeln. Deshalb helfen wir unseren Schülerinnen und Schülern, selbständig und flexibel eine Methodenkompetenz zu erwerben, die sich darauf stützt:
- Informationen erwerben und gewinnen zu können
- Informationen erfassen zu können
- Informationen ordnen und verarbeiten zu können
- Informationen präsentieren und weitergeben zu können
- diese Kompetenzen in Einzel- oder/und Teamarbeit anwenden zu können (kooperatives Lernen).
Grundlagen des Methodencurriculums
- systematische Vermittlung
- grundlegende Einführung durch ein Leitfach
- Anwendung in anderen Fächern
- zeitlich: auf Jahrgangsstufen festgelegt
- inhaltlich (spiralförmig)
- vom Leichten zum Schweren
- vom Einfachen zum Komplexen
- nachhaltige Vermittlung in mehreren Fächern
- übend
- wiederholend
- vertiefend
- fächerübergreifend
- Vernetzung der verschiedenen methodischen Anforderungen unter-schiedlicher Fächer
- Übertragung der Methodenkompetenz aus einem Fach auf andere Fächer
- handlungs- und erfahrungsorientiert
- für alle Kolleginnen und Kollegen verbindlich
- unterliegt einer Evaluation.
Die Intention des Methodencurriculums liegt in der Hauptsache darin, allen Schülerinnen und Schülern der Schule am Eller Forst den systematischen Erwerb wichtiger Basisqualifikationen im Schulalltag zu ermöglichen. Die Festschreibung des Programms einerseits sowie ein teamorientiertes Handeln der Kolleginnen und Kollegen andererseits sichern den dauerhaften Erfolg des Methodenkonzepts.
Feedbackmethoden im Unterricht
Wir verwenden hauptsächlich folgende fünf Feedbackformen:
- Schüler–Lehrer Feedback
- Schüler–Schüler Feedback
- Lehrer–Schüler Feedback
- Lehrer–Lehrer Feedback
- Selbsteinschätzung (Lehrer oder Schüler)
Wir unterscheiden zwischen kurzen Feedbackmethoden, die leicht einzuüben sind und die nach jeder Stunde bzw. nach Unterrichtsvorhaben oder nach bestimmten Arbeitsprozessen anwendbar sind und Fragebögen, die zeitintensiver sind und daher nur 1x pro Halbjahr durchgeführt werden sollen.
Fragebögen werden eingesetzt, um den eigenen Unterricht zu evaluieren. Dabei gilt es Fragen zu Unterrichtsmerkmalen durch Ankreuzen zu beantworten. Dazu zählen Indikatoren, wie Klassenführung, Unterrichtsklima und Motivation, Klarheit und Strukturiertheit, Aktivität, Ertrag/Bilanz und subjektive Schwierigkeiten. Am Ende jedes Halbjahres geben die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von drei Fragebögen den Lehrkräften ein anonymes Feedback in den Bereichen Unterricht, Klassenklima und Lehrkraft. Die Fragebögen sind bei Logineo LMS unter 1a für Lehrkräfte hinterlegt.
Im Methodencurriculum sind die Feedbackformen im Einzelnen ausführlich beschrieben.
In regelmäßigen Elternbefragungen erhalten wir auch von Elternseite Feedback zu unserer schulischen Arbeit. Zuletzt wurden die Eltern zum Distanzlernen und aktuell im Dezember 2022 befragt. Dabei gelingt es uns noch nicht zufriedenstellend, einen großen Teil unserer Elternschaft zu erreichen und zu einer Teilnahme an Elternbefragungen zu motivieren.
Internationale Klassen
Ein Schwerpunkt unserer Schule liegt in der Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in Internationalen Klassen. Dies sind Kinder und Jugendliche, die noch schulpflichtig sind und die ohne oder mit nur sehr geringen Kenntnissen unserer Sprache nach Deutschland gekommen sind. In der Regel sind sie gemeinsam mit ihren Familien nach Deutschland geflüchtet, aber ein Teil der Jugendlichen kommt als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese Jugendlichen leben im Rahmen der Jugendhilfe in Wohngruppen verteilt über das Stadtgebiet.
Schwerpunkt des Unterrichts in den drei Internationalen Klassen ist es, die Schülerinnen und Schülern in Form von Deutsch-Intensivkursen auf den Unterricht in Regelklassen, Berufskollegs oder auf berufsvorbereitende Maßnahmen vorzubereiten.